Hallo Nils,

nein, dass stimmt so nicht und wird laut FwDV2 so auch nicht gefordert. Hier ist es ein bisschen schwammig geschrieben:
 
2.2
Truppführer
35 h
2.1.2
Truppmann Teil 2
80 h
3.2
Atemschutzgeräteträger (Mindestalter 18 Jahre) *)
25 h
3.1
Sprechfunker *)
16 h
2.1.1
Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
70 h
*) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und
der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden.

D.h., ss ist wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich.
Der Teilnehmer braucht lediglich Truppmann1 Ausbildung als Grundvoraussetzung und natürlich die G26.3 Prüfung, sowie muss er ein Mindestalter von 18 Jahre haben und körperlich keine starken Einschränkungen haben. Theoretisch ist bei keinem Grundverdacht auch kein Thoraxröntgen nötig, wird aber gerne zu Anfang gemacht (gerade von ansässigen Ärzten).
 
Diese Information ist verbindlich!

Gruß, Björn
 

----- Originalnachricht -----
Von: rendelmann-marhenke@gmx.de
An: GAL@ausbilderbrome.de
Gesendet: Di, 09 Feb 2016 21:28:53 +0000
Betreff: AGT Tim Kasubke
 
Hallo Björn,

wie vor einiger Zeit abgestimmt, geht Tim Kasubke (Ersatz für
Christopher Böhm) zum AGT-Lehrgang. Nun kam von Tim der Hinweis, dass
für die Teilnahme am AGT-Lehrgang der "Sprechfunker" erforderlich ist
und wir dieses vor der Lehrgangsteilnahme abstimmen sollten. Ist dieses
so korrekt - muss ich vor Teilnahme AGT den Sprechfunker besuchen?

In unserem Gespräch hatte ich es so zumindest nicht verstanden.

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank.

Nils Rendelmann