Hallo Freunde der Sonne,
nachdem alle Klarheiten beseitigt sind die eleganteste Lösung zur Prüfungsfahrt.
Bitte am Samstag den/die Fahrzeugeinweiser(in) als Fahrzeugführer(in) an der Prüfungsfahrt teilnehmen lassen.
Fahrberechtigung
Der Fahrlehrer übernimmt nur die Funktion eines Prüfers wie bei Erteilung der Fahrerlaubnis und stellt dann die Bescheinigung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen nach dem Muster der Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 FahrBVO aus.
Nach Abgabe der Bescheinigung bei der Samtgemeinde Brome wird die Fahrberechtigung erst durch ihre Aushändigung eines formalen Nachweises nach Anlage 3 bzw. 4 zu § 1 Abs. 4 FahrBVO erteilt.
Hinweise
Die SG Brome ist auch zuständig und berechtigt, für die Überprüfungen nach § 2 Abs. 16 Satz 3 StVG die dort genannten Auskünfte einzuholen (Eignungen und Nachweise).
Die Fahrberechtigung ist beim Führen von Einsatzfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen.
Sie gilt nur in Verbindung mit der gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B!
Viel Erfolg!
Wir sehen uns Samstag
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Torsten Hadwiger
Stv. Gemeinde-Ausbildungsleiter
Freiwillige Feuerwehr
Samtgemeinde Brome
Am Hörschenberg 7
38470 Parsau OT Croya
Telefon 05368 1638
Fax 05368 286494
Mobil 0152 53381348